Kurzantwort: Prüfen Sie Umfang, Annahmen und Abnahme, nicht nur den Preis
Ein seriöses App-Angebot nennt, was gebaut wird, unter welchen Annahmen, wie die Abnahme abläuft und wann Sie wie viel bezahlen. Es lässt sich Posten für Posten nachrechnen und beantwortet Rückfragen ohne Ausweichen. Der Preis allein sagt wenig: Zwei Angebote mit 30.000 und 60.000 Euro können dasselbe oder ganz Verschiedenes meinen.
Dieser Beitrag zeigt, was in ein Angebot gehört, woran Sie Lücken erkennen und wie Sie mehrere Angebote auf eine gemeinsame Basis bringen. Eine Orientierung für die Preishöhe liefert der App-Kostenrechner.
So bereiten Sie die Anfrage vor
Die Qualität eines Angebots hängt von der Qualität der Anfrage ab. Je genauer Sie beschreiben, was die App leisten soll, desto weniger muss der Anbieter raten und desto weniger Puffer steckt im Preis. Halten Sie vor der ersten Anfrage fest:
- Welches Problem die App löst und wer sie nutzt.
- Welche Funktionen unverzichtbar sind und welche später folgen können.
- Welche Systeme angebunden werden müssen und wer dort Ansprechpartner ist.
- Auf welchen Geräten die App laufen soll.
- Bis wann sie gebraucht wird und welchen Budgetrahmen Sie haben.
Den Budgetrahmen zu nennen, schadet selten. Anbieter schlagen dann einen Umfang vor, der dazu passt, statt blind zu kalkulieren. Mit den Angaben aus dem Rechner haben Sie bereits eine nachvollziehbare Grundlage für dieses Gespräch.
Was ein Angebot enthalten muss
Verlangen Sie mindestens diese Bestandteile schriftlich:
- Leistungsbeschreibung: Funktionen, Plattformen, Rollen und Schnittstellen, möglichst als Liste.
- Aufschlüsselung nach Bausteinen: Konzept, Design, Entwicklung, Test und Projektleitung mit Stunden oder Teilpreisen.
- Annahmen: Was der Preis voraussetzt, zum Beispiel Texte vom Kunden oder eine dokumentierte Schnittstelle.
- Abnahme: Woran man erkennt, dass eine Leistung fertig ist.
- Zahlungsplan: Teilzahlungen, die an Ergebnisse geknüpft sind.
- Rechte: Wem Quellcode und Gestaltung nach der Zahlung gehören.
- Betrieb: Wartung, Hosting und Support mit Preis und Laufzeit.
Die fünf Bausteine entsprechen der Gliederung im Rechner. Wie hoch ihre Anteile typischerweise ausfallen, sehen Sie im Ratgeber Kosten der App-Entwicklung im Detail.
Leistungsumfang prüfen
Das häufigste Problem sind Formulierungen wie „Nutzerverwaltung“ oder „Admin-Bereich“, hinter denen sich sehr verschiedene Umfänge verbergen. Ein Angebot sollte nachvollziehbar machen, wie viele Bildschirme, Datenobjekte und Schnittstellen es enthält. Nur dann lässt es sich gegen eine Stundenrechnung halten.
Rechenbeispiel Termin-App
Eine Termin-App mit 6 Bildschirmen verursacht nach dem Modell 36 – 60 Stunden Entwicklung allein für die Bildschirme (6 × 6 – 10 Stunden). Nennt ein Angebot weder die Zahl der Bildschirme noch die Stunden, können Sie nicht prüfen, ob die Summe zum Umfang passt.
Fragen Sie deshalb nach einer Funktionsliste, die Sie abhaken können. Fehlt eine Funktion, die Sie erwarten, steht sie nicht im Preis. Mit dem Rechner können Sie nachsehen, wie stark eine Funktion die Spanne verschiebt, etwa Rollen, Offline-Betrieb oder Zahlungen.
Annahmen und Risiken
Jedes Angebot beruht auf Annahmen. Seriöse Anbieter schreiben sie auf, weil beide Seiten wissen sollen, wann sich der Preis ändert. Typische Annahmen sind:
- Sie liefern Texte, Bilder und Beispieldaten rechtzeitig.
- Das angebundene System hat eine dokumentierte, funktionierende Schnittstelle.
- Es sind höchstens zwei Abstimmungsrunden je Bildschirm vorgesehen.
- Entscheidungen werden innerhalb vereinbarter Fristen getroffen.
Wichtig ist, was bei Abweichungen passiert. Gute Angebote regeln ein Änderungsverfahren: Eine Änderung wird beschrieben, in Stunden bewertet und von Ihnen freigegeben, bevor sie umgesetzt wird. Fehlt diese Regel, entstehen Streit und Nachträge.
Festpreis oder Aufwand
Beide Modelle sind seriös, wenn sie offen erklärt werden. Beim Festpreis tragen Sie weniger Kostenrisiko, bezahlen aber einen Puffer und sind an den vereinbarten Umfang gebunden. Bei Abrechnung nach Aufwand bezahlen Sie tatsächliche Stunden. Das ist flexibel, verlangt aber Steuerung durch Sie, etwa ein Stundenbudget mit Warnschwelle. Häufig ist eine Mischform sinnvoll: Festpreis für eine klar umrissene erste Phase, danach Aufwand.
Einordnung am Kundenportal
Für das Kundenportal rechnet das Modell mit 45.000 € bis 111.000 €. Ein Angebot von 27.000 € läge bei 60 Prozent der unteren Grenze. Das ist kein Beweis für Unseriosität, aber ein Anlass zu fragen: Welche Bausteine fehlen? Wurde weniger Test oder Projektleitung eingeplant? Welche Funktionen sind enger gefasst als in den anderen Angeboten?
Zahlungsplan und Abnahme
Ein guter Zahlungsplan verknüpft Geld mit Ergebnissen. Sie bezahlen, wenn eine Leistung geliefert und von Ihnen freigegeben ist, nicht nach Kalender. Die Abnahme legt fest, woran man „fertig“ erkennt: etwa eine Liste von Testfällen, die Sie gemeinsam durchgehen, und eine Frist, in der Sie Mängel melden können.
Beispiel für einen Zahlungsplan
Bei einem Projekt in Höhe der unteren Grenze des Kundenportals (45.000 €) könnte der Plan so aussehen: 20 Prozent nach Freigabe von Konzept und Gestaltung (9.000 €), 30 Prozent nach Lieferung einer testbaren Version (13.500 €), 40 Prozent nach der Abnahme (18.000 €) und 10 Prozent nach Ablauf der Mängelfrist (4.500 €). Das ist ein Beispiel und keine Norm; entscheidend ist die Bindung an Ergebnisse.
Hellhörig sollten Sie werden, wenn ein großer Teil im Voraus fällig wird oder die Schlusszahlung nicht an die Abnahme gebunden ist.
Was das Gesetz zu Abnahme, Zahlung und Rechten sagt
Wird eine App nach Ihren Vorgaben als fertiges Ergebnis geschuldet, gelten in der Regel die Regeln des Werkvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ob ein Softwareprojekt im Einzelfall ein Werk- oder ein Dienstvertrag ist, hängt vom Vertrag ab. Drei Regeln helfen bei der Prüfung eines Angebots:
- Abnahme: Sie müssen ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abnehmen, wegen unwesentlicher Mängel können Sie das nicht verweigern. Setzt der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigern Sie sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 BGB; ist der Besteller ein Verbraucher, gilt § 640 BGB für die Herstellung einer App nicht, § 650 Abs. 2 BGB). Prüfen Sie Abnahmeaufforderungen deshalb sofort und antworten Sie schriftlich mit konkreten Mängeln.
- Abschlagszahlungen: Der Anbieter kann Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen verlangen. Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, dürfen Sie einen angemessenen Teil des Abschlags zurückhalten. Der Anbieter muss die Leistungen mit einer nachvollziehbaren Aufstellung belegen (§ 632a BGB).
- Nutzungsrechte: Benennt der Vertrag die Nutzungsarten nicht einzeln, bestimmt der Vertragszweck, wie weit Ihre Rechte am Programm reichen (§ 31 Abs. 5 UrhG). Lassen Sie Nutzen, Ändern und die Weitergabe an andere Dienstleister ausdrücklich festhalten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: die verlinkten Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de. Stand: Oktober 2026; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
Warnsignale
- Das Angebot nennt nur eine Gesamtsumme ohne Posten.
- Test oder Projektleitung fehlen ganz.
- Es gibt keine Rückfragen an Sie. Wer Ihr Vorhaben nicht verstehen will, kann es nicht seriös kalkulieren.
- Der Anbieter drängt zu einer schnellen Entscheidung.
- Abnahmekriterien und Rechte am Quellcode bleiben offen.
- Wartung und Hosting werden nicht erwähnt oder nur mit „nach Aufwand“.
- Der Stundensatz wird verschwiegen, wenn nach Aufwand abgerechnet werden soll.
Ein einzelnes Warnsignal entscheidet noch nichts. Mehrere zusammen sollten Sie zu einer Rückfrage oder einem anderen Anbieter führen.
Angebote vergleichbar machen
Damit Sie Angebote fair vergleichen, bringen Sie sie auf dieselbe Basis. Sammeln Sie die Posten in einer Tabelle und ergänzen Sie, was bei einem Anbieter fehlt.
Rechenbeispiel: ein Angebot ohne Test
Angebot B für das Kundenportal enthält Konzept, Design, Entwicklung und Projektleitung, aber keinen Test. Nach dem Modell kostet der Baustein Test 5.000 – 11.600 €. Wer Angebot B mit einem Angebot vergleicht, das Test enthält, sollte diese Spanne auf B aufschlagen. Fehlt zusätzlich die Projektleitung, kommen nach dem Modell 6.500 – 18.800 € hinzu.
Der Vergleich gelingt am besten, wenn alle Anbieter dieselbe Funktionsliste kalkulieren. Schicken Sie ihnen dafür dieselben Unterlagen und beantworten Sie Rückfragen an alle gleich. Notieren Sie außerdem die Laufzeit des Wartungsvertrags und die Kündigungsfrist.
Ergänzend hilft ein Gespräch über vergleichbare Projekte. Bitten Sie um Beispiele, die Ihrem Vorhaben in Umfang und Technik ähneln, und lassen Sie sich erklären, was dort gut und was schwierig lief. Seriöse Anbieter benennen auch Probleme und beschreiben, wie sie damit umgegangen sind. Wer nur Erfolge schildert oder keine Beispiele nennen kann oder will, gibt Ihnen wenig Material für eine Entscheidung.
Hinweis zu rechtlichen Fragen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Verträge, Nutzungsrechte und Haftung klären Sie bei Bedarf mit einer Fachperson.
Checkliste für Ihr Angebot
- Die Funktionen sind als Liste aufgeführt, und ich habe sie abgehakt.
- Konzept, Design, Entwicklung, Test und Projektleitung sind einzeln ausgewiesen.
- Annahmen und Mitwirkungspflichten stehen schriftlich im Angebot.
- Das Änderungsverfahren und die Abnahmekriterien sind geregelt.
- Der Zahlungsplan knüpft Teilzahlungen an Ergebnisse.
- Rechte am Quellcode und an der Gestaltung sind eindeutig benannt.
- Wartung, Hosting und Support sind mit Preis und Laufzeit beschrieben.
- Ich habe zwei bis drei Angebote auf dieselbe Funktionsliste bezogen verglichen.
Wie Sie die Folgekosten einschätzen, beschreibt die Seite laufende Kosten. Die Rechenwege des Rechners stehen in der Methodik.
Häufige Fragen
Ist das günstigste Angebot automatisch schlecht?
Nein. Es kann ein klar abgegrenzter Umfang oder ein effizienter Anbieter dahinterstehen. Prüfen Sie aber, ob Test, Projektleitung und Abnahme enthalten sind. Liegt ein Angebot weit unter dem Rest, fragen Sie nach den Annahmen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei vergleichbare Angebote genügen meist, wenn alle Anbieter denselben Funktionsumfang kalkulieren. Mehr Angebote bringen wenig, wenn sie sich nicht vergleichen lassen.
Gehört mir der Quellcode meiner App?
Das regelt der Vertrag. Lassen Sie festhalten, welche Nutzungsrechte und welchen Quellcode Sie nach der Zahlung erhalten, und klären Sie Bestandteile von Dritten gesondert. Für verbindliche Aussagen fragen Sie eine Fachperson für Vertragsrecht.
Was ist ein Pflichtenheft?
Ein Pflichtenheft beschreibt, was die App leisten muss: Funktionen, Abläufe, Rollen und Schnittstellen. Ein Angebot ist umso verlässlicher, je genauer es sich auf ein solches Dokument oder eine Funktionsliste bezieht.
Sie möchten Ihre App lieber direkt beschreiben? App per Chat bauen.


